AbR 2002/03 Nr. 27, S. 125: Art. 19 und Art. 53 GOG, Art. 36 StVG, Art. 320 Ziff. 2 StGB Die Obergerichtskommission ist als Aufsichtsbehörde zuständig für die Entbindung vom Amtsgeheimnis in Bezug auf Untersuchungshandlungen des Verhöramte
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AbR 2002/03 Nr. 27, S. 125: Art. 19 und Art. 53 GOG, Art. 36 StVG, Art. 320 Ziff. 2 StGB Die Obergerichtskommission ist als Aufsichtsbehörde zuständig für die Entbindung vom Amtsgeheimnis in Bezug auf Untersuchungshandlungen des Verhöramtes. Entscheid der Obergerichtskommission vom 22. November 2002 Aus den Erwägungen:
1. Gemäss Art. 320 Ziff. 1 Abs. 1 StGB wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft, wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Behörde oder als Beamter anvertraut worden ist, oder das er in seiner amtlichen oder dienstlichen Stellung wahrgenommen hat. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis mit schriftlicher Einwilligung seiner vorgesetzten Behörde offenbart hat (Art. 320 Ziff. 2 StGB).
2. Gemäss Art. 36 des Staatsverwaltungsgesetzes des Kantons Obwalden vom 8. Juni 1997 kann die Departementsvorsteherin oder der Departementsvorsteher die Bekanntgabe von Angelegenheiten, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, bewilligen oder anordnen. Das Verhöramt ist zwar administrativ dem Regierungsrat unterstellt, die fachliche Aufsicht über das Untersuchungsverfahren übt jedoch die Obergerichtskommission aus, welche von Amtes wegen die Einhaltung der Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes durch die Untersuchungsorgane zu überwachen und ihnen nötigenfalls Weisungen zu erteilen hat (vgl. Art. 19 und Art. 53 GOG). Für die Entbindung vom Amtsgeheimnis in Bezug auf Untersuchungshandlungen des Verhöramtes ist somit die Obergerichtskommission als Aufsichtsbehörde die vorgesetzte Behörde im Sinne von Art. 320 Ziff. 2 StGB (vgl. auch BGE 123 IV 75). Die Obergerichtskommission ist deshalb zur Behandlung des Gesuches zuständig. de| fr | it Schlagworte behörde aufsichtsbehörde zuständigkeit entbindung weisung Mehr Deskriptoren anzeigen Normen Bund KV/OW: Art.36 StGB: Art.320 Leitentscheide BGE 123-IV-75 AbR 2002/03 Nr. 27